Der Zweck des Vereins ist der Wiederaufbau des Amtshauses und der Eilenburger Berganlage.
Der Satzungszweck wird insbesondere durch Unterstützung von öffentlich-rechtlichen Zielsetzungen der Stadt zum Aufbau des alten Amtshauses und der Berganlagen unter Mitwirkung bei der Begutachtung von Entwürfen für die Bebauung und Nutzung des Amtshauses und der Berganlagen sowie bei der Entscheidung über die Nutzung der Gesamtanlage erfüllt.